Allgemeine Reisebedingungen ARB
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Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Allgemeine Reisebedingungen (ARBs) Airways Travel GmbH
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Hinweis nach § 37 VSBG:
Anschrift Verbraucherschlichtungsstelle:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl
www.verbraucher-schlichter.de
Unser Unternehmen ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei dieser Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.
Nachfolgende Reisebedingungen (auch Allgemeine Reisebedingungen ARB´s) betreffen sowohl den Verkauf von Nur-Beförderungsleistungen (Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen (Reisen, Rundreisen, oder Nur-Hotel) von Airways Travel GmbH (laut unseren Online Angeboten, Katalogen, Ausschreibungen oder bei individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler (den Hinweis erhalten Sie bei Buchung und/oder Buchungsbestätigung) können wir für keine, wie auch immer geartete, Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest auch die untenstehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen allerdings alle Leistungen und Reisen bei denen wir nur als Vermittler für andere Reiseveranstalter/Leistungsträger tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- u. Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Bei Vermittlung von Linienflügen gilt jeweils Punkt 1, 2.1.1, sowie die bei vor Buchung besonderen mitgeteilten schriftlichen o. mündlichen Bedingungen.
Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, sind Inhalt des Vertrages immer folgende:
Reisebedingungen/Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von Airways Travel GmbH GmbH
Die ARB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner von Airways Travel GmbH der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen Reiseteilnehmer schließt.
Diese ARB gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Transfer, Tagesauflüge, Mietwagen) von Airways Travel GmbH bucht. Dies gilt auch dann, sofern dem Reisenden für die einzelne Reiseleistung ein Sicherungsschein zur Absicherung des bezahlten Reisepreises ausgehändigt oder soweit Airways Travel GmbH ausdrücklich als Reisevermittler einer einzelnen Reiseleistung oder einer verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB tätig wird und den Reisenden vor Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist.
Diese ARB gelten ferner nicht für Verträge über Reisen, soweit der Reisende ein Unternehmer ist, mit dem Airways Travel einen Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen gem. § 651a Abs. 5 lit. 3 BGB für die unternehmerische Zwecke des Reisenden geschlossen hat.
1. Abschluß des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von Airways Travel GmbH im Katalog bzw. Prospekt, auf seiner Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von Airways Travel GmbH, nebst ergänzenden Informationen von Airways Travel GmbH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen.
Mit der Anmeldung erklärt der Kunde ( Reiseanmelder) Airways Travel GmbH den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann sowohl schriftlich, mündlich oder auch fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Reiseanmelder/Kunde ebenso für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren vertraglichen Verpflichtungen der Reiseanmelder/Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Airways Travel GmbH zustande (Annahmeerklärung). Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Airways Travel GmbH vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, daß mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich o. Fernmündlich).
1.1 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung)
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.
h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
2. Reisepreiszahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen:
2.1 Nach Erhalt der Reise-/Auftragsbestätigung oder Rechnung wird eine Anzahlung sofort fällig in folgender Höhe:
2.1.1 - bei reiner Beförderungsleistung Flug (z.B. nur Linien-/Charter-Flug) EURO 150,- pro Person
(ausser es ist ein Sondertarif der fluggesellschaft der eine sofortige Ausstellung und Zahlung des gesamten Flugpreises bedarf. Hierauf wird bei Buchung hingewiesen, bzw. findet sich auch der Bestätigung/Rechnung).
2.1.2 - bei Pauschalreisen oder Baustein-Buchungen (wie Nur-Hotel o. Nur-Rundreise) 20% vom Gesamtreisepreis, höchstens jedoch EURO 250,- pro Person, sofern der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBG an den Reisenden in Textform übermittelt wurde. (diesen erhalten Sie mit Ihrer Rechnung-/Buchungsbestätigung oder bei Online Buchung sofort bei Buchung) und ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig. Sie erhalten dann rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Bei Reiseanmeldungen innerhalb dieses Zeitraumes ist der gesamte Reisepreis fällig. Bei nicht rechtzeitig eingehender Zahlung behalten wir uns vor vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz die genannten Entschädigungen zu berechnen. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher per Fax oder Email zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen, etc.) sind vom Kunden zu tragen.
2.1.3 Bei Buchung mit besonderen Flug-Sondertarifen oder bei Sonder-/Spezial Angeboten kann der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden und die Reiseunterlagen werden dann sofort zugesandt nach Zahlung. Hierüber wird der Reisende von Airways Travel GmbH vor Buchungsabschluss in einer nach Art. 250 § 3 EGBGB und in der Reisebestätigung in einer nach Art. 250 § 3 EGBGB vorgeschriebenen Weise informiert.
. Bei Fluss-/See-Kreuzfahrten finden Sie diese besonderen Anzahlungs- / Restzahlungsbedingungen unter Pkt. 5.8 ff.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1 bis 5.11 zu belasten.
3. Leistungen:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen (Leistungsbeschreibungen u. Preise) ergiben sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen (Kataloge, Flyer, Online-Buchungstexte, Sonderausschreibungen), sowie aus den Angaben in der Angebot/Bestätigung/Rechnung Zusendung per Email/Post/Fax. Nebenabreden, die vom Umfang der schriftlichen vertraglichen Leistung abweichen, bedürfen immer der textlichen Bestätigung und Zustimmung von Airways Travel GmbH. Bei Widersprüchen in den Leistungsbeschreibungen zwischen Katalogen und Flyern/Sonderausschreibungen gelten nur die aktuellen Flyer und Sonderausschreibungen. Reisebüros und andere Buchungsstellen (Online Portale) sind nicht befugt oder bevollmächtigt, von den AGB, Flyern oder Sonderausschreibungen abweichende Zusagen zu machen oder andere Vereinbarungen zu treffen, die nicht zu dem Inhalt der Ausschreibungen in Verbindung mit der Reisebestätigung/ Rechnung von Airways Travel GmbH gehören. Etwaige Sonderwünsche des Reiseanmelders müssen immer von Airways Travel GmbH ausdrücklich in Textform bestätigt werden. Soweit diese dann kostenpflichtig werden, erfolgt eine Anpassung der Reisesumme und der Reisebestätigung/Rechnung.
Vom Reiseanmelder/Reiseteilnehmer bei Drittunternehmen vor Ort oder online gebuchte zusätzliche Leistungen, wie z.B. Ausflüge, Rundfahrten, Mietwagen u.ä., gehören nicht zu dem geschuldeten Leistungsumfang von Airways Travel GmbH. Für die Mangelhaftigkeit solcher Fremdleistungen haftet Airways Travel GmbH nicht. Eine Visaerteilung oder Einreiseerlaubnis ist nicht Bestandteil des Reisevertrages und obliegt einzig in der Verantwortung des Reiseanmelders/Reisende.
4. Leistungen und Leistungsänderungen
4.1 Die Leistungsverpflichtung von Airways Travel GmbH ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. Prospekt, Online-Angebote der Website, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von Airways Travel GmbH unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBG.
4.2 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBG.
4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.4 Airways Travel GmbH ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.
4.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4.6 3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Airways Travel GmbH gesetzten angemessenen Frist
- die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen,
- ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder
- die Teilnahme an einer von Airways Travel GmbH gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.
Wenn der Reisende gegenüber Airways Travel GmbH nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Hierüber, sowie über die erhebliche Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reisende von Airways Travel GmbH unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet.
5 Preisänderungen bei Nur-Flug Buchungen:
Airways Travel GmbH darf einzelne Nur-Flugleistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden können, wie z.B. Zwischenlandungen, Umsteigeverbindungen, Wechsel der Fluggesellschaft, Wechsel des Abflug- oder Rückkehrhafens u.ä nur dann ändern oder von Ihnen abweichen, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und im Übrigen für den Kunden zumutbar sind. Auf die geänderten Umstände weist Airways Travel GmbH den Kunden nach Kenntnis der Umstände unverzüglich hin. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern; Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von dem Reisenden/Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Airways Travel GmbH von dem Reisenden/Kunden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Vertragsübertragung (Ersatzperson)
6.1.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
6.1.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Airways Travel GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Airways Travel GmbH eine angemessene Entschädigung vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von Airways Travel GmbH zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.1.3 Airways Travel GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und : der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
6.2 Bei Pauschalreisen mit Charterflügen AIRWAYS TRAVEL GMBH
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 35%,-, vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises, vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises, ab dem 6.- 1 Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises, am Abflugstag 95% des Reisepreises.
6.3 Gesonderte Stornierungsbedingungen für Sonderreisen: bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen laut Ausschreibung/Angebot.
6.4 Pauschalreisen (bei Online-Buchungen/Internet) mit Linienflug-Sondertarifen
ab Buchung bis 40 Tage vor Reiseantritt 15% vom Reisepreis, ab 39 – 28 Tage 40%, ab 27 - 16 Tage 65%, ab 15 Tage bis 7 Tage 80%, ab 6 Tage bis Nichtantritt am Abreisetag 95%.
6.5 Individuell ausgearbeitete Pauschalreisen mit Linienflug-Sondertarifen:
ab Buchung bis 30 Tage vor Reiseantritt 15% vom Reisepreis, ab 29 – 16 Tage 40%, ab 15 - 7 Tage 80%, ab 6 Tage bis Nichtantritt am Abreisetag 95%.
6.6 Nur-Hotelbuchungen (bei Online-Buchungen/Internet, telefonisch, persönlich)
ab Buchung bis 42 Tage vor Reiseantritt 20% vom Reisepreis, ab 41 – 28 Tage 30%, ab 29 – 16 Tage 40%, ab 15 - 7 Tage 75%%, ab 6 Tage bis Nichtantritt am Anreisetag 95%. Abweichend bei Hotelbuchungen in Indien: ab Buchung bis 90 Tage vor Reiseantritt 25% vom Reisepreis, ab 89 – 42 Tage 45%, ab 15 - 7 Tage 75%%, ab 6 Tage bis Nichtantritt am Anreisetag 95%.
6.7 Nur-Rundreisen (bei Online-Buchungen/Internet und individuelle ausgearbeitete Rundreisen)
ab Buchung bis 60 Tage vor Reiseantritt 15% vom Reisepreis, ab 59 – 31 Tage 25%, ab 30 - 7 Tage 75%%, ab 6 Tage bis Nichtantritt am Anreisetag 95% des Reisepreises.
6.8 Innerasiatische Flüge (Einzelstrecken): Nach Buchungsbestätigung bis Nichtantritt der Reise: 100% . Besondere Anzahlungen wegen Sondertarifen: ab Buchungsbestätigung 100%.
6.9 Fluss-Kreuzfahrten / Segel-Kreuzfahrten:
Assam Bengal Navigation (Indien)
Anzahlung nach Buchungsbestätigung: 20% vom Reisepreis.
Bei Stornierung ab Buchung bis 45 Tage vor Reiseantritt: 10%, ab 44 – 31 Tage 20%, ab 30 – 14 Tage 50%, ab 13 Tage bis Reiseantritt oder Nichtantritt am Abreisetag 95% des Reisepreises.
Mv Mahabaahu/Adventure Resorts & Cruises (Indien):
Anzahlung nach Buchungsbestätigung: 25% vom Reisepreis.
Bei Stornierung ab Buchung bis 91 Tage vor Reiseantritt: 10%, ab 90 Tage bis Reiseantritt oder Nichtantritt am Abreisetag 75% des Reisepreises.
Vivada Cruise (Indien)
Anzahlung bei Buchungsbestätigung: 25% und Restzahlung 60 Tage vor Reiseantritt.
Ab Buchung bis 60 Tage vor Reiseantritt 50%, ab 59 – 14 Tage 75%, ab 14 Tage bis Tag des Reiseantritts und Nichtantritt 95%.
Dream Yacht Charter (Bali/Thailand):
Anzahlung bei Buchungsbestätigung: 25% und Restzahlung 60 Tage vor Reiseantritt.
Ab Buchung bis 90 Tage vor Reiseantritt 25%, ab 89 – 60 Tage , 50%, ab 59 – 30 Tage 75%, 29 Tage - bis Tag des Reiseantritts und Nichtantritt 95%.
Pandaw Cruises (Indien, Myanmar, Kambodscha, Laos, Vietnam, Thailand, China):
Anzahlung nach Buchungsbestätigung: 20% vom Reisepreis.
Kambodscha, Vietnam & Laos: Bei Stornierung ab Buchung bis 61 Tage vor Reiseantritt 25%, ab 60 - bis 45 Tage 40%, ab 44 - 30 Tage 75%, ab 29 Tage bis Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises
Burma, China & Thailand: Bei Stornierung ab Buchung bis 93 Tage 10%, ab 92 - 63 Tage 30%, ab 62-33 Tage 50%, ab 32 Tage bis Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises
Indien - Brahmaputra & Ganges: Bei Stornierung ab Buchung bis 60 Tage 20%, ab 60-31 Tage 50%, ab 30 Tage bis Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises
Paukan Cruises / Ayravata Cruise Company (Myanmar): Anzahlung nach Buchungsbestätigung: 25% vom Reisepreis. Ab Buchung bis 91 Tage vor Reiseantritt 25%, ab 90 – 61 Tage 30%, ab 60 – 31 Tage 50%, ab 31 Tage bis Tag des Reiseantritts und Nichtantritt 95%.
M.S. Hintha Cruise (Myanmar): Anzahlung nach Buchungsbestätigung: 20% vom Reisepreis. Bei Stornierung ab Buchung bis 32 Tage 35%, ab 31 Tage bis Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.
Mekhala Cruise (Thailand): Anzahlung nach Buchungsbestätigung: 15% vom Reisepreis. Bei Stornierung ab Buchung bis 31 Tage 25%, ab 30 Tage bis 15 Tage 60%, ab 14 Tage bis 8 Tage 80%, ab 7. Tag bis Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.
Riwer Kwai Cruise (Thailand): Anzahlung nach Buchungsbestätigung: 20% vom Reisepreis. Bei Stornierung ab Buchung bis 62 Tage 10%, ab 61 bis 31 Tage 20%, ab 30 Tage bis 21 Tage 50%, ab 21 Tage bis Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.
Mekong Cruises (Laos): Anzahlung nach Buchungsbestätigung: 50% vom Reisepreis. Bei Stornierung ab Buchung bis 46 Tage 10%, ab 45 bis 30 Tage 50%, ab 29 Tage bis 8 Tage 75%, ab 8 Tage bis Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.
Bhaya Cruise (Vietnam): Ab Buchungsbestätigung bis 14 Tage vor Anreise 10%, ab 13. Tage bis 4. Tag 50%, ab 3. Tag bis Nichtantritt der Reise 95% vom Reisepreis.
Paradise Cruise (Vietnam): Ab Buchungsbestätigung bis 8 Tage vor Anreise 10%, ab 7 Tage bis 4. Tag 50%, ab 3. Tag bis Nichtantritt der Reise 95% vom Reisepreis.
Heritage Line (Myanmar, Vietnam):
Anzahlung nach Buchungsbestätigung: 20% vom Reisepreis, Restzahlung bis 61 Tage vor Reiseantritt.
Bei Stornierung ab Buchung bis 181 Tage vor Reiseantritt: 10%, ab 180 – 61 Tage 20%, ab 60 – 32 Tage 50%, ab 31 Tage bis Reiseantritt oder Nichtantritt am Abreisetag 95% des Reisepreises.
Für alle anderen, hier nicht aufgeführten Kreuzfahrten Buchungen gilt: Ab Buchung bis 60 Tage vor Reiseantritt 25%, ab 59 – 30 Tage 50%, ab 29 Tage bis Nichtantritt der Reise 95%.
Besondere Anzahlung/Rest-Zahlungs-Bedingungen: nach Buchungbestätigung: Anzahlung von 50% des Reisepreises, Restzahlung 35 Tage vor Abreise.
6.10 Mietwagen: pro Buchung/Voucher werden 30,- Euro bis 3 Tage vor Mietbeginn berechnet. Ab 2 Tage bis Nichtbenutzung o. während der Nutzung (nach Mietbeginn), keine Erstattung möglich.
6.11 Zugfahrten (Zugtickets) in Asien: Ab Buchungsbestätigung bis Nichtantritt der Reise 100%.
6.12 Wenn die Visa-Beschaffung für die Reise (egal welcher Art) durch uns erfolgte, werden die dafür berechneten Kosten zu 100% fällig.
6.13 Bei einigen Sonderterminen und Zielen zu 6.1 bis 6.10) können sich auch abweichende Rücktrittskosten ergeben. Dies erfahren Sie auf Anfrage und vor Buchung oder entnehmen dies der jeweiligen Katalog-/Leistungsausschreibung (auch unsere Online-Angebote).
6.3 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Airways Travel nachzuweisen, das Airways Travel durch den Rücktritt lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung verlangen kann.
Wir empfehlen wir Ihnen dringend, eine Reiserücktrittsversicherung (und auch Reisekrankenversicherung mit Rückführungsservice) abzuschließen.
7. Umbuchungen
7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt selbstverständlich nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBG nötig ist; eine solche Umbuchung wird für den Reisenden kostenfrei durchgeführt.
Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein pauschales Umbuchungsentgelt, analog zum Rücktritt, siehe oben ab 6.1, verlangen, da Airways Travel GmbH in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Kunden entstehen.
Der Kunde kann sich auch bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen (nicht bei Nur-Flug-Leistungsvermittlung). Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden (wie z.B. Neuausstellung Linienflugticket). Airways Travel GmbH kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30-Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 6 und ff. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Über einen aufgrund der Umbuchung entstehenden neuen Reisepreis wird der Reisende vor der Umbuchung informiert. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte beachten Sie das bei allen unseren Linien-Flug-Sondertarifen Umbuchungen, Namensänderungen oder andere Änderungen sowohl vor Reiseantritt, als auch nach erfolgtem Reiseantritt nicht möglich sind, aufgrund der Vorgaben der jeweiigen Fluggesellschaft.
8. Nicht in Anspruch genommene Reise-Leistungen:
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Airways Travel empfiehlt den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
a) Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl:
Airways Travel GmbH GmbH kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten wenn
- in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und
- in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
Der Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag, der in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben ist, zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Airways Travel GmbH unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat Airways Travel GmbH unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach erklärtem Rücktritt, durch den Reisenden geleistete Zahlungen zurückzuerstatten
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon umgehend unterrichten.
8.1 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Airways Travel GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Mitwirkungspflicht des Reiseanmelders/Reiseteilnehmer:
9.1 Reiseunterlagen: Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein/E-Ticket Belege, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen:
Airways Travel GmbH ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel Airways Travel GmbH gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Airways Travel GmbH vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von Airways Travel GmbH vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel Airways Travel GmbH direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden Vertreters von Airways Travel GmbH nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von Airways Travel GmbH für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Der Reisende hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch dem Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln.
Der Vertreter von Airways Travel GmbH ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Soweit Airways Travel GmbH infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
9.3 Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, hat er Airways Travel GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe vo Airways Travel GmbH verweigert wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung: Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Sowohl Fluggesellschaften, als auch Airways Travel GmbH, lehnen in der Regel Erstattungen ab aufgrund internationaler Übereinkünfte, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Vertreter des Airways Travel GmbH bzw. direkt Airways Travel GmbH anzuzeigen.
Eine Bekanntgabe an Airways Travel GmbH entbindet nicht von der Pflicht der fristgemäßen Schadensanzeige an die zuständige Fluggesellschaft gemäß lit. a).
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung Airways Travel GmbH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
11 Geltendmachung von Ansprüchen
11.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber Airways Travel GmbH geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden auch über den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger geltend zu machen.
12. Verjährung
12.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
12.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.4 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Rückbestätigungen von Flügen:
Bitte beachten Sie, daß Sie verpflichtet sind sich spätestens 72 Stunden vor dem Rückflug, Ihren Rück-/Weiterflug durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen, bzw. am Abflugsort nachzufragen für die aktuelle Abflugs-Flugzeit. Für Nachteile die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 2 Tage vor Rück-/Weiterflug dies noch mal von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Airways Travel GmbH, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Airways Travel GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden.
Sobald Airways Travel GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss Airways Travel GmbH den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Airways Travel GmbH den Kunden über den Wechsel informieren. Airways Travel GmbH muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Da das Internet-Online Angebot von Airways Travel GmbH ausschliesslich in deutscher Sprache angeboten und auf Servern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gespeichert und verwaltet wird, erstreckt sich unsere Verpflichtung daher ausschliesslich auf Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland. Für Angehörige anderer Staaten und Reisepässe gibt die zuständige Botschaft oder Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Airways Travel GmbH Sie nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
Aktuelle Gesundheitsinformationen zu den Ländern erhalten Sie auch unter www.crm.de
15.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15.4 In den jeweils gültigen Reisekatalogen wird auf die obigen Bestimmungen hingewiesen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Dabei wird vorausgesetzt daß der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden ausdrücklich dem Reiseveranstalter mitgeteilt.
15.5 Bei Nur-Flug-Vermittlungsleistung ist der Kunde selbst verantwortlich für die Einholung der notwendigen Einreisebestimmungen und Gesundheitsbestimmungen. Soweit sich aus den genannten Vorschriften Schwierigkeiten für den Kunden ergeben, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn das nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Der Reiseveranstalter ist berechtigt die ihm zustehenden Entschädigungen in Rechnung zu stellen, lt. Rücktritt-/Umbuchungsbedingungen.
16. Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reiseverträge und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
17. Gerichtsstand:
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Frankfurt am Main.
Airways Travel GmbH GmbH
Mannheimer Str. 73
60327 Frankfurt
Stand: 01. März 2024
Wir sind insolvenzversichert bei R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0049 800 533-1112 für Buchungen (Auftragseingang) bis 01.04.2025.
(Entscheidend ist der Buchungszeitraum der Reise, nicht der Reisebeginn!).
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Hinweis nach § 37 VSBG:
Anschrift Verbraucherschlichtungsstelle:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl
www.verbraucher-schlichter.de
Unser Unternehmen ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei dieser Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.